Neue Förderchancen für die Duschwasser-Wärmerückgewinnung – Unocconi stellt Lösungen für Neubau und Sanierung vor

Neue Förderchancen für die Duschwasser-Wärmerückgewinnung – Unocconi stellt Lösungen für Neubau und Sanierung vor

Die wirtschaftliche Amortisation einer Duschrinne mit Wärmerückgewinnung liegt (ohne Förderung) bei weniger als 8 Jahren, bei einem Duschrohr mit integriertem Wärmetauscher sogar bei nur 3 Jahren. Damit ist die Wärmerückgewinnung beim Duschen den meisten anderen Energieeffizienz-lösungen weit überlegen und macht auch ohne staatliche Unterstützung viel Sinn.

Jetzt sind in diesem Jahr die staatlichen Förderungen einfacher und praktikabler geworden, so dass die Installation einer Duschwasser-Wärmerückgewinnung (DWRG) noch sinnvoller geworden ist:

Bei einem klimafreundlichen Neubau (KFN-WG) oder bei einer energetischen Sanierung (BEG WG) ist die DWRG bei der energetischen Bewertung von Gebäuden (DIN V 18599) schon seit Langem grundsätzlich berücksichtigbar. Aber erst seit Oktober 2025 ist die DWRG bei den wesentlichen   Softwareprogrammen, die Energieberatende für ihre Energiebedarfsrechnungen benutzen, einfach und praktikabel integriert:

Bei der Hottgenroth Software AG, die mit ihrem Programm ‚Energieberater‘ Marktführer sind, ist die DWRG im Warmwasserbereich einplanbar. Die vorbelegten Standard-Wirkungsgrade sind (nach Vorgabe der Norm) zwar sehr gering, können aber mit Herstellerangaben (die wir für die Unocconi-Systeme sehr gerne zur Verfügung stellen) ganz einfach überschrieben werden. So kann der rechnerischen Energieeintrag einer Wohneinheit um bis zu 4,8 kWh/m2*a reduziert werden.


Ein Ansatz ist hier besonders erwähnenswert: Bei einer Sanierung, bei dem der/die Energieberatende einen iSFP erstellt, sind es die großen und teuren Maßnahmen, die den Energiebedarf ordentlich nach unten bringen. Wenn jetzt das Ziel (im Beispiel 70 kWh/m2*a) fast erreicht ist und eine nächste große Maßnahme zu teuer und zu aufwändig erscheint, kann eine ‚Kleinmaßnahme‘ wie die DWRG den Energiebedarf gerade so auf das Zielniveau bringen – und das mit wenig Kostenaufwand, aber trotzdem einem guten Beitrag zur Energieeinsparung.

Beispielgrafik:

 

Wenn keine umfassende energetische Sanierung eines Wohngebäudes geplant ist, sondern nur das Badezimmer saniert werden soll, gibt es eine ganz einfache staatliche Unterstützungsmöglichkeit:

Über die Einkommenssteuer werden energetische Maßnahmen wie die DWRG gefördert - wenn die Wohneinheit selbst genutzt wird. Dann übernimmt der Staat 20 % des Systems und des Einbaus. Der Antrag erfolgt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung, es ist kein zusätzlicher Förderantrag notwendig. Unocconi stellt seinen Kundinnen und Kunden die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, damit dieses neue Thema auch anstandslos von den jeweiligen Finanzämtern akzeptiert wird.

Geld sparen und gleichzeitig die Umwelt schützen – besser geht es nicht!!!

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